Über uns

Wir sind Lad­berg­er Bürg­er, die sich gegen die Errich­tung ein­er 380-kV-Höch­stspan­nungs­freileitung durch das Lad­berg­er Gebi­et aussprechen.

Am 3.7.2024 haben wir in der Begeg­nungsstätte Bud­de­meier mit ca. 150 Teil­nehmern die Bürg­erini­tia­tive “Lad­ber­gen unter Strom” gegründet.

Unser Ziel ist es, die Lad­berg­er Natur und die Gesund­heit sein­er Bewohn­er vor den Gefahren, die von ein­er 380 kV-Höch­stspan­nungsleitung aus­ge­hen, zu schützen. Keines­falls sprechen wir uns gegen die Energiewende aus, im Gegen­teil. Wir sind aber der Mei­n­ung, dass die Abkehr von Atom­kraft und Kohle­strom nicht als Kon­se­quenz die Totalverk­a­belung der Bun­desre­pub­lik ohne Rück­sicht auf Ver­luste zur Folge haben darf. Energiewende ja, aber nicht mit der Brechstange!

Gesund­heit

Bei zu geringem Abstand zur Höch­stspan­nungsleitung, der nicht vorüberge­hend ist (Wohnge­bäude, Kitas, Schulen, Arbeitsstät­ten, usw.) wer­den erhöhte Gesund­heit­srisiken durch elek­trische und mag­netis­che Felder wis­senschaftlich disku­tiert, ins­beson­dere ste­hen sie unter Ver­dacht, Leukämie bei Kindern und neu­rode­gen­er­a­tive Erkrankun­gen bei Erwach­se­nen (v.a. Alzheimer und ALS — Amy­otro­phe Lat­er­al­sklerose) auszulösen.

Als unbe­den­klich bei ein­er 380-kV-Leitung gilt ein Min­destab­stand von 380 m zu den o.g. Gebäu­den, also ein Meter pro Kilovolt.

Der Lan­desen­twick­lungs­plan in NRW fordert allerd­ings im Außen­bere­ich nur 200 m Abstand. „In Aus­nah­me­fällen“ darf die 200 m‑Marke sog­ar noch unter­schrit­ten wer­den. Innerorts nen­nt er allerd­ings 400 m Min­destab­stand. Man fragt sich, warum eigentlich? Ist die Gesund­heit der Bevölkerung, deren Heim im Außen­bere­ich ste­ht, weniger wichtig?

Allein im 5 Kilo­me­ter lan­gen Lad­berg­er Kor­ri­dor wären 37 Häuser betrof­fen. Bei etlichen von ihnen kann je nach finalem Ver­lauf der Trasse der 200-Meter-Radius nicht einge­hal­ten wer­den. Schaut man sich den gesamten Kor­ri­dor an, stellt man fest, dass das Unter­schre­it­en des vorgeschriebe­nen Min­destab­stands von 200 m (und der emp­fohle­nen 380 m sowieso) keine Aus­nahme sein wird, son­dern eher die Regel.

Naturschutz und Tierschutz

Wir wen­den uns gegen die Bedro­hung der Land­schaften und der Naher­hol­ungs­ge­bi­ete im Teu­to und im Münsterland! 

Im Bere­ich des Trassenko­r­ri­dors liegen mit den Waldge­bi­eten Kattmanns Kamp und Holtkamps Feld wertvolle Leben­sräume für heimis­che Tier­arten. Viele gefährdete und bedro­hte Tier­arten haben sich in diesen Wäldern und um sie herum ange­siedelt, so zum Beispiel Uhu, Wachtelkönig, Brachvo­gel und Kiebitz. 

Die geplante Trasse quer durch diese und andere Wälder wird die Leben­sräume dieser und viel­er ander­er Arten nach­haltig zer­stören. Während der jahre­lang dauern­den Bauphase der Trasse wer­den auf ein­er Bre­ite von ca. 85–100 Metern Bäume abge­holzt. So wird eine Schneise durch den Wald entste­hen, die annäh­ernd so bre­it ist wie die lange Seite eines Fußballfeldes, und die auch nach Fer­tig­stel­lung der Freileitung beste­hen bleiben muss. Kein Baum darf hier mehr groß werden.

Für den Bau der Fun­da­mente der gigan­tis­chen Mas­ten rück­en die Bag­ger an. Ampri­on gibt die Kan­ten­länge eines solchen Fun­da­ments mit ca 14–18 Metern an. Im Quadrat gerech­net ergeben sich dem­nach 196–324 Quadrat­meter Fun­da­ment pro Mas­ten. Zum Ver­gle­ich: Die Boden­plat­te eines durch­schnit­tlichen Ein­fam­i­lien­haus­es hat ca. 80–90 Quadrat­meter. Auf so ein Fun­da­ment passen dem­nach zwei bis vier Einfamilienhäuser.

Die kom­plette Trasse muss für Dien­st­fahrzeuge von Ampri­on und beauf­tragten Sub­un­ternehmen zur Durch­führung von Wartungs- und Reparat­u­rar­beit­en erre­ich­bar sein, deswe­gen wer­den zusät­zlich zu Fun­da­menten und Mas­ten auch noch befes­tigte Wege gebaut, die dann natür­lich eben­falls durch den Wald führen.

Am Ende wird die Freileitung den durch­schnit­tlich 20–25 Meter hohen Wald etwa um das Dreifache überragen.

Soll­ten nach dem Bau der Leitung noch Tiere im Wald leben, wer­den sie es schw­er haben. Hochspan­nungsleitun­gen sind eine der Haupt-Tode­sarten ins­beson­dere für viele Vögel, entwed­er durch Strom­schlag oder durch Kol­li­sion mit den Leitun­gen. Es ist damit zu rech­nen, dass der ohne­hin bedro­hte Uhu im Kattmanns Kamp nicht über­leben wird. Desweit­eren ist mit Tod oder Ver­let­zung von Tieren durch Blitzein­schläge zu rech­nen. Außer­dem ist nachgewiesen, dass Hochspan­nungsleitun­gen die Ori­en­tierung von Rehen und Hirschen sowie auch von Wei­de­tieren stören können.

Wert­min­derung von Eigentum

Wir wehren uns dage­gen, dass durch das „über­ge­ord­nete Inter­esse das Eigen­tum­srecht aus­ge­he­belt wer­den soll. Eigen­tümer, die sich weigern, Grund für den Bau von Mas­ten zur Ver­fü­gung zu stellen, müssen mit Enteig­nung rechnen.

Grund­stücke und Wohnge­bäude in benach­barter Lage ver­lieren erhe­blich an Wert, ohne dass die Eigen­tümer irgen­deine Entschädi­gung hier­für erhalten.

Eine Entschädi­gung erhal­ten auss­chließlich die von Mas­ten oder Leitung direkt betrof­fe­nen Eigen­tümer. Eigen­tümer in unmit­tel­bar­er Nach­barschaft gehen leer aus.

Unsere Forderun­gen

Wir fordern in Bezug auf das „Vorhaben 89“, dass anstelle der geplanten Höch­stspan­nungs­freileitung Optio­nen zur Bün­delung mit bere­its beste­hen­den Trassen geprüft wer­den und dass die Möglichkeit eines Erd­k­a­bels anstelle der Freileitung geprüft wird.

Unsere langfristige Forderung in Bezug auf die Energiewende ist ein Umdenken in der Energiepoli­tik des Bun­des: Förderung von lokal erzeugtem Strom durch regionale Unternehmen, Nutzung von neuen Möglichkeit­en der Strom­spe­icherung und Abkehr von der Lob­by­poli­tik der Strom­riesen. Wir wollen, dass Strom­trans­porte quer durch das Land über­flüs­sig werden.

Zusam­men mit den Bürg­erini­tia­tiv­en Teck­len­burg, Lengerich, Lienen/Hagen, Lee­den und Senden­horst set­zen wir uns gemein­sam im Aktions­bünd­nis 89 für diese Ziele ein:

  • Ein­hal­tung des Lan­desen­twick­lungs­plans NRW – Abstand zu Wohnge­bäu­den min­destens 200 Meter!
  • Erhalt der Mün­ster­ländis­chen Park­land­schaft, keine weit­ere Zerschneidung!
  • Keine Inanspruch­nahme weit­er­er land­wirtschaftlich­er Flächen!
  • Bün­delungs­ge­bot ein­hal­ten, vorhan­dene Trassen nutzen!
  • Unab­hängige Naturschutz-Gutacht­en zulassen!
  • Erd­verk­a­belung zulassen – Kennze­ichen F erhalten!
  • Alles auf den Prüf­s­tand – unab­hängige Über­prü­fung der Bundesbedarfsplanung!

Die Bürg­erini­tia­tive “Lad­ber­gen unter Strom” unter­stützt die gemein­same Peti­tion der Gemein­den Lad­ber­gen, Lengerich, Lienen und Teck­len­burg zur Ver­legung der Höch­stspan­nungsleitung als Erd­k­a­bel.