Damit die Firma Amprion nicht ungefragt auf euren Grundstücken Messungen und Bohrungen vornehmen kann, empfiehlt es sich, ein sogenanntes Betretungsverbot oder Hausverbot auszusprechen.
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt.
Das Hausverbot kann vom Berechtigten grundsätzlich beliebig ausgesprochen werden und ist nicht an ein Fehlverhalten gebunden.
Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen. Ob dies der Fall ist, entscheidet auf Strafantrag des im Hausrecht Verletzten der gesetzliche Strafrichter im Verfahren nach der Strafprozessordnung. Ein Verstoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 123 StGB). Gem. § 1004 BGB bzw. § 862 BGB kann der im Hausrecht Verletzte den Unterlassungsanspruchauf zivilrechtlichem Weg durchsetzen.
Nachfolgender Mustertext kann gerne verwendet werden, um das Betretungsverbot auszusprechen.
E‑Mail an die Amprion GmbH, Herrn M. Weber
Betreff: Betretungsverbot meiner Grundstücksfläche in Ladbergen
Sehr geehrter Herr Weber,
ich erteile der Firma Amprion GmbH und allen von ihr beauftragten Unternehmen ein umfassendes Betretungsverbot auf meinen folgenden Flächen in Ladbergen:
Gemarkung Ladbergen, Flur XY, Flurstücke xyz
Ich bitte um eine kurzfristige Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Erika Mustermann
Erika Mustermann
Musterstrasse XXX
49549 Ladbergen