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Betretungsverbot gegen Amprion aussprechen!

Damit die Fir­ma Ampri­on nicht unge­fragt auf euren Grund­stück­en Mes­sun­gen und Bohrun­gen vornehmen kann, emp­fiehlt es sich, ein soge­nan­ntes Betre­tungsver­bot oder Hausver­bot auszusprechen.

Unter Hausver­bot ver­ste­ht man das aus­drück­liche Ver­bot des Betretens oder Ver­weilens in ein­er Woh­nung, in Geschäft­sräu­men oder auf dem Grund­stück eines anderen, der inner­halb dieses Bere­ich­es über das Haus­recht verfügt.

Das Hausver­bot kann vom Berechtigten grund­sät­zlich beliebig aus­ge­sprochen wer­den und ist nicht an ein Fehlver­hal­ten gebunden.

Ein Ver­stoß gegen ein Hausver­bot kann den Straftatbe­stand des Haus­friedens­bruchs (§ 123 StGB) erfüllen. Ob dies der Fall ist, entschei­det auf Strafantrag des im Haus­recht Ver­let­zten der geset­zliche Strafrichter im Ver­fahren nach der Straf­prozes­sor­d­nung. Ein Ver­stoß gegen die Tatbestände der strafrechtlichen Norm kann mit Frei­heitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geld­strafe bestraft wer­den (§ 123 StGB). Gem. § 1004 BGB bzw. § 862 BGB kann der im Haus­recht Ver­let­zte den Unter­las­sungsanspruchauf zivil­rechtlichem Weg durchsetzen.

Nach­fol­gen­der Muster­text kann gerne ver­wen­det wer­den, um das Betre­tungsver­bot auszusprechen.