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Stromtrasse

Amprion erwirkt Duldungsverfügung

Laut Pressemit­teilung der Bezirk­sregierung Mün­ster vom 13.1.25 hat Ampri­on eine soge­nan­nte Dul­dungsver­fü­gung erwirkt, die dem Net­z­be­treiber das Betreten von pri­vat­en Grund­stück­en in Lad­ber­gen und Lengerich trotz beste­hen­der Betre­tungsver­bote ermöglicht.

Am 15.1. hat es eine Infor­ma­tionsver­anstal­tung zu diesem The­ma bei der Bezirk­sregierung in Mün­ster gegeben. Hier eine Zusam­men­fas­sung der Ver­anstal­tung, bei der von Seit­en der Bezirk­sregierung der Hin­ter­grund der geplanten Dul­dungsver­fü­gung erläutert wurde:

Für einige Flurstücke waren von den Besitzern Betre­tungsver­bote aus­ge­sprochen wor­den, so dass Ampri­on Kartierungsar­beit­en nicht wie geplant abschließen konnte. 

Aus diesem Grund hat Ampri­on bei der Bezirk­sregierung eine Dul­dungsver­fü­gung beantragt, durch die Ampri­on ein freier Zugang zu aus­gewählten Flurstück­en zuge­sprochen wird. Dieser Zugang wird auss­chließlich für Kartierungsar­beit­en zu Aspek­ten des Naturschutzes erlaubt (Pflanzen­vorkom­men, Nist- und Rast­plätze von Vögeln etc.).

Welche Flurstücke betrof­fen sind und welche Arbeit­en dort vorgenom­men wer­den sollen, wird im Amts­blatt der Bezirk­sregierung Mün­ster am Fre­itag, den 17.01.25, ab 9.00 h veröf­fentlicht und kann dann hier einge­se­hen werden.

Nur die Vorhaben, die hier aufge­führt sind, dür­fen von Ampri­on durchge­führt wer­den. Die Dul­dungsver­fü­gung gilt ab dem 20.01.25 für eine Dauer von 13 Monaten. 

Alle anderen Betre­tungsver­bote, die aus­ge­sprochen wur­den, bleiben beste­hen. Wer ein Grund­stück im Kor­ri­dor oder auch nur in der Nähe des Kor­ri­dors besitzt, sollte auf jeden Fall noch ein Betre­tungsver­bot aussprechen, denn damit haben wir offen­sichtlich Sand ins Getriebe gestreut und Zeit gewonnen.

Die kom­plette Ver­anstal­tung wurde aufgeze­ich­net und kann hier auch nachträglich noch ange­se­hen wer­den (Dauer ca. 45 min.).